Bestattungsdienste

Feuerbestattungen

Das Bestattungsinstitut bietet auch den von der katholischen Kirche seit 1963 erlaubten Ritus der Feuerbestattung an.

Für die testamentarische Bestimmung einer im Vergleich zur traditionellen Erdbestattung hygienischeren und umweltfreundlicheren Feuerbestattung sieht das Gesetz drei Modalitäten vor:

  • Man betraut den nächsten Anverwandten mit der Aufgabe, zum Zeitpunkt des Todes die Einäscherung bei der Gemeinde zu beantragen, in der der Angehörige verstorben ist.
  • Man bekundet im Testament präzise den Willen einer Feuerbestattung.
  • Man tritt der Gesellschaft zur Feuerbestattung (SOCREM) bei, die eine wirksame Durchführung des Willens gewährleistet.